Die Kirchenräte der drei Gemeinden verwaltet die jeweiligen Kirchgemeinden, sie sind verantwortlich für die richtige Durchführung der Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlungen. Die Mitglieder der Kirchenräte werden jeweils für eine 4-jährige Amtsperiode von den stimmberechtigten Kirchgemeindemitgliedern öffentlich gewählt (stimmberechtigt sind auch Ausländer).
An den Sitzungen des Kirchenräte nehmen neben den Mitgliedern auch Pfarrer/GemeindeleiterIn, VerwalterIn und KirchgemeindeschreiberIn teil.